Doch, bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arzneimittelinformationen wird mit der Verfügung gefordert, die angepassten Texte innerhalb von maximal 20 Kalendertagen der Einrichtung in Form einer Stiftung zur Publikation zu übermitteln. |
B-001
Letzte Änderung 23.01.2019