Warum ist das neue Änderungsformular nicht zusammenklappbar wie einst das Meldepflichtige?

B-290

Es besteht keine gesetzliche Grundlage zur Einreichung der CH-FI in englischer Sprache. Im Rahmen des regelmässig stattfindenden Austauschs mit den Industrieverbänden wurde Swissmedic versichert, dass den Firmen die CH-FI in englischer Sprache in den allermeisten Fällen vorliegt und Swissmedic für die Redaktion des SwissPAR zur Verfügung gestellt wird.

Letzte Änderung 21.12.2018

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