Die Serialisierung wird in der Schweiz freiwillig sein. Die entsprechende Verordnung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitet. |
Die Serialisierung wird in der Schweiz freiwillig sein. Die entsprechende Verordnung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitet. |
Letzte Änderung 03.01.2019