Alle Betriebsbewilligungsinhaber erhalten eine neue Betriebsbewilligung falls sie eine Änderung (welche gleichzeitig als Erneuerung gilt) oder eine Erneurung beantragen. Bewilligungen nach bisherigem Recht bleiben höchstens bis zu deren Ablauf gültig. Falls ein Betrieb keine Änderung oder Erneuerung beantragt wird keine neue Bewilligung erstellt. |
B-297
Letzte Änderung 28.12.2018