Wird es ein MRA mit der MHRA geben? In welchem Zeitraum?

B-299

 

 
Wir können bestätigen, dass Brexit in Bezug auf die GMP-Konformität von Herstellaktivitäten von zugelassenen Produkten (inkl. QK und technische Chargenfreigabe) keine wesentliche Auswirkung haben wird.  Ab dem Brexit wird UK/MHRA zwar nicht mehr ein MRA-Partner sein jedoch weiterhin eine PIC/S Participating Authority bleiben und auf der Swissmedic-Liste  „Länder mit anerkanntem GMP Kontrollsystem“ weiter aufgeführt sein. Die Zuständigkeite für MRA liegt beim SECO.

Letzte Änderung 28.12.2018

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