Wir können bestätigen, dass Brexit in Bezug auf die GMP-Konformität von Herstellaktivitäten von zugelassenen Produkten (inkl. QK und technische Chargenfreigabe) keine wesentliche Auswirkung haben wird. Ab dem Brexit wird UK/MHRA zwar nicht mehr ein MRA-Partner sein jedoch weiterhin eine PIC/S Participating Authority bleiben und auf der Swissmedic-Liste „Länder mit anerkanntem GMP Kontrollsystem“ weiter aufgeführt sein. Die Zuständigkeite für MRA liegt beim SECO. |