Werden Internetlisten mit Bewilligungsinhabern von Inspektoraten für FvP Bezugsberechtigungsprüfung anerkennt ( keine Kopie Bewilligung mehr erforderlich)?

B-300
Die neue Internetliste wird im Prinzip als „massgebend/verbindlich“ gesehen. Die einfache Überprüfung auf Anwesenheit auf der Liste stellt jedoch keine Qualifizierung von einem Partner dar, welche GMP/GDP-konform zu erfolgen hat (Vertrag, ggf. Audit, Kopie von BBW, etc.). Vorstellbar ist, dass eine Firma diese Liste benutzt um periodisch zu überprüfen, ob sich beim Bewilligungsstatus des qualifizierten Partners Änderungen ergeben haben. 
 

Letzte Änderung 27.12.2018

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