Wenn ein Präparat in der CH zugelassen und am Markt verfügbar ist, dürfen Kliniken das gleiche Präparat selber aus den Nachbarländern importieren?

B-301
Nein. Die Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln ist nur möglich, wenn in der Schweiz kein alternativ einsetzbares Arzneimittel zugelassen oder zugelassen aber nicht erhältlich ist (Art. 49 Abs. 1 Bst c AMBV)
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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