Nein. Die Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln ist nur möglich, wenn in der Schweiz kein alternativ einsetzbares Arzneimittel zugelassen oder zugelassen aber nicht erhältlich ist (Art. 49 Abs. 1 Bst c AMBV) |
Wenn ein Präparat in der CH zugelassen und am Markt verfügbar ist, dürfen Kliniken das gleiche Präparat selber aus den Nachbarländern importieren?
B-301
Letzte Änderung 28.12.2018