Die Schweiz übernimmt die Regelung der EU, wonach Neuzulassungen vorerst eine Gültigkeit von 5 Jahren haben und dann nach einmaliger Erneuerung unlimitiert gültig sind. |
Die Schweiz übernimmt die Regelung der EU, wonach Neuzulassungen vorerst eine Gültigkeit von 5 Jahren haben und dann nach einmaliger Erneuerung unlimitiert gültig sind. |
Letzte Änderung 03.01.2019