Ja, wenn Mäklertätigkeiten ausgeübt werden (siehe Definitionen im Obligationenrecht). "Handel im Ausland" ist beschränkt auf Tätigkeiten mit Handelspartnern im Ausland. |
Muss ein Unternehmen mit Bewilligung zum „Handel im Ausland“ bei Handel mit Schweizer Grosshändlern (mit Import Bewilligung) auch eine Mäkler Bewilligung haben?
B-317
Letzte Änderung 28.12.2018