Ein Umpacken durch Veränderung der Primär- und/oder Sekundärverpackung gilt als Herstellungsschritt. Die Vergabe von Lohnherstellverträge benötigt eine FvP mit GMP-Erfahrung. |
Vergabe von Lohnherstellaufträgen mit Grosshandelsbewilligung: die FvP benötigt hierfür nun explizit GMP-Herstellerahrung --> gilt dies auch für das Umpacken?
B-318
Letzte Änderung 27.12.2018