Der Import zum Eigenbedarf nach Art. 48 AMBV ist immernoch möglich. Die Überwachung wird durch eine Vereinfachung der Verfahren des Zolls und der Swissmedic verstärkt, wodurch die kontrollierten Mengen erhöht werden können. |
Der Import zum Eigenbedarf nach Art. 48 AMBV ist immernoch möglich. Die Überwachung wird durch eine Vereinfachung der Verfahren des Zolls und der Swissmedic verstärkt, wodurch die kontrollierten Mengen erhöht werden können. |
Letzte Änderung 09.01.2019