Primärpackmittel und Hilfsstoffe entsprechen der Definition von Arzneimitteln nicht. Deshalb besteht keine Bewilligungspflicht für deren Handel. |
Dürfen mit Bew. zum Handel im Ausland für nicht verwendungsfertige AM auch Komponenten wie Primärpackmittel + Hilfsstoffe gehandelt werden?
B-333
Letzte Änderung 28.12.2018