Als
Richtwert gilt die Grössenordnung von zirka 20 Mitarbeitern, jeder Fall wird
jedoch einzeln beurteilt. Die FvP muss in ihren Entscheiden aber trotzdem unabhängig von Geschäftsinteressen bleiben. |
FvP ist in inhabergeführten Apotheken = der Geschäftsführer = Inhaber. Muss hier jeweils eine Ausnahme beantragt werden und wie ist kleiner Betrieb definiert??
B-339
Letzte Änderung 27.12.2018