Regelung zum Thema“ Compassionate Use „ in Entwurf AMBV gut gemeint, aber zuviel Bürokratie und nicht anwenderfreundlich. Wurde dies nochmals überarbeitet?
Regelung zum Thema“ Compassionate Use „ in Entwurf AMBV gut gemeint, aber zuviel Bürokratie und nicht anwenderfreundlich. Wurde dies nochmals überarbeitet?
Regelung zum Thema“ Compassionate Use „ in Entwurf AMBV gut gemeint, aber zuviel Bürokratie und nicht anwenderfreundlich. Wurde dies nochmals überarbeitet?