Wer als Auftraggeber Arzneimittel durch Dritte herstellen lässt braucht eine entsprechende Betriebsbewilligung (z.B. Code S.4.6), unabhängig vom Standort (CH oder Ausland) des Auftragnehmers |
Handel im Ausland - wer erstellt Herstellauftrag, wenn Fa. in Schweiz VAV mit Herstellern im Ausl. hat & im Besitz der Produkte im Auslamd bis zum Verkauf ist.
B-347
Letzte Änderung 28.12.2018