Die technische Freigabe hat durch einen Herstellbetrieb zu erfolgen, der über die Information über den gesamten Herstellprozess verfügt. Wenn die Herstellung im Ausland erfolgt, wird die technische Freigabe im Ausland stattfinden. Die FvP der Zulassungsinhaberin in der Schweiz muss dann Marktfreigabe machen. |
Kann die technische Freigabe auch im Ausland durchgefürt werden, z.B. in EU oder USA? Was bei extra-EU/FDA Länder?
B-349
Letzte Änderung 28.12.2018