Ein Mäkler ist eine eigenständige juristische Person und kann daher nicht innerhalb einer Grosshandelsbewilligung einer anderen Firma tätig sein. |
Ist ein Händler der bisher innerhalb einer Grosshandelsbewilligung des Auftraggebers mit Arzneimitteln handelt auch ein Mäkler?
B-001
Letzte Änderung 28.12.2018