Ja aber Ausnahme gemäss Art. 20 Abs. 2 AMBV werden möglich sein |
Müssen öffentliche Apotheken (Offizin) in Zukunft eine Grosshandelsbewilligung haben, wenn sie Medikamente an Aerzte liefern, die diese weiter verkaufen?
B-358
Letzte Änderung 28.12.2018