Müssen öffentliche Apotheken (Offizin) in Zukunft eine Grosshandelsbewilligung haben, wenn sie Medikamente an Aerzte liefern, die diese weiter verkaufen?

B-358
Ja aber Ausnahme gemäss Art. 20 Abs. 2 AMBV werden möglich sein
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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