Die Verantwortlichkeiten einer FvP gemäss Heilmittelrecht gehen über die Rolle einer QP oder RP hinaus, beinhaltet aber auch die Freigabeentscheide. |
Warum konnte bei Totalrevision nicht statt fvP die übliche Bezeichnung RP für GDP und QP für GMP verwendet werden?
B-381
Letzte Änderung 27.12.2018