Es sind grundsätzlich zwar mehrere FvP möglich, allerdings nur wenn eine klare Verantwortlichkeitsabgrenzung nachgewiesen ist. Zudem muss klar geregelt sein, wer die schlussendliche Verantwortung für die Qualitätssysteme hat. |
können 2FvPs angemeldet werden, die dann für unterschiedliche Produkte zuständig sind? Die Produktezuständigkeit müsste dabei der Swissmedic bekannt sein?
B-412
Letzte Änderung 28.12.2018