Ja. Mit der neuen Bewilligungsvorlage müssen diese Tätigkeiten immer separat beantragt werden, auch wenn die Qualitätskontrolle nur die eigenen hergestellten Arzneimittel betrifft. |
Sind die Tätigkeiten analytische Qualitätskontrolle und Technische Freigabe in der Bewilligung und im GMP Zertifikat seperat aufgeführt?
B-422
Letzte Änderung 28.12.2018