Wenn keine Arzneimittel in der Schweiz hergestellt werden, dann deckt die Einfuhr inkl. Marktfreigabe weiterhin den Vertrieb der (eigenen) Arzneimittel ab. |
Beinhaltet die Bewilligung Einfuhr inkl. Marktfreigabe nach wie vor die Grosshandelstätigkeit oder müsste Grosshandel zusätzlich beantragt werden?
B-426
Letzte Änderung 28.12.2018