Manche Medizinalpersonen möchten einen Grossisten mit der Abwicklung der Einfuhr beauftragen. Die entsprechende Bewilligung wird dem Grosssiten diese Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln legal ermöglichen. |
Wozu braucht es die Bewilligung „ im Auftrag einer Medizinalperson“, wenn jetzt eine Fachperson ohne gesuch, nur noch auf Meldung SELBST einführen kann?
B-457
Letzte Änderung 28.12.2018