Diese Bewilligung bleibt bestehend. Eine Marktfreigabe ist in diesem Fall nicht relevant. |
Bleibt die Bewilligung Einfuhr von in CH nicht zugelassenen Arzneimitteln im Auftrag von Medizinalperson exkl. Marktfreigabe bestehen? Wer darf Endfreigabe tun?
B-466
Letzte Änderung 28.12.2018