Die Einfuhr von kleinen Mengen durch eine (Medizinal-) Fachperson ist weiterhin nach den Bestimmungen vom Art. 49 AMBV möglich. |
Wie verhält es sich bei Stockout und der Einfuhr des Produkts mit ausländischer Aufmachung? Gilt das noch als Sonderbewilligung?
B-471
Letzte Änderung 23.01.2019