Bei der befristeten Bewilligung geht es um nicht-zugelassene Produkte, weswegen keine Marktfreigabe im engsten Sinn existiert |
Bei der befristeten Bewilligung geht es um nicht-zugelassene Produkte, weswegen keine Marktfreigabe im engsten Sinn existiert |
Letzte Änderung 03.01.2019