Information zu unzulässigen Produkten wie Tees oder Kapseln mit Senna

07.01.2022

Die Vermarktung von Produkten, wie beispielsweise Tees mit Sennesblättern und/oder Sennesfrüchten ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht zulässig. Bei einer unsachgemässen oder missbräuchlichen Verwendung gibt es erhebliche Sicherheitsbedenken.