Meldungen bei Verdacht auf illegalen Heilmittelhandel
Wer Human- oder Tierarzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden. Ein Merkblatt und ein Formular konkretisieren diese Meldepflicht für Arzneimittel, geben praktische Hinweise und unterstützen bei der Meldung von Hinweisen.