Partner – Gemeinsam gegen illegale Heilmittel
Nationale Behörden
In der Schweiz sind der Handel, die Anwendung und der Verkauf von illegalen Heilmitteln verboten, insbesondere auch über das Internet. Zusammen mit dem Zoll, Polizeiorganen und den kantonalen Behörden überwacht Swissmedic den Arzneimittelmarkt und leitet bei Bedarf Massnahmen ein oder leitet eine Meldung an die zuständige Behörde weiter.
Strafverfolgung
Eine effektive Bekämpfung von Arzneimittel- und Medizinproduktefälschungen kann nur mithilfe eines gut funktionierenden Strafverfolgungsapparates erfolgen. Neben den kantonalen Staatsanwaltschaften und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) obliegt es in erster Linie dem Strafrechtsdienst von Swissmedic, Verstösse im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Angebot und dem Handel mit gefälschten Heilmitteln zu verfolgen und zu ahnden.
Die Abteilung Strafrecht von Swissmedic führt Ermittlungsverfahren durch und ahndet allfällige Gesetzesverstösse im Zuständigkeitsbereich von Swissmedic mit in Form von Strafbescheiden und Strafverfügungen bzw. vertritt Swissmedic als Strafverfolgungsbehörde vor Gericht. Swissmedic kann Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Editionen durchführen. In grenzüberschreitenden Fällen, welche im Fälschungsbereich sehr häufig sind, erfolgt dabei eine enge Abstimmung mit ausländischen Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden.
Der Strafrechtsdienst von Swissmedic besteht neben der Leitung aktuell aus sieben Untersuchungsleiterinnen und Untersuchungsleitern, überwiegend ausgebildete Juristen mit Anwaltspatent, die für die gesamte Schweiz zuständig sind. Organisatorisch bildet er neben den Abteilungen Rechtsberatung Arzneimittel und Rechtsberatung Medizinprodukte eine der drei Säulen des Bereichs Recht von Swissmedic.
Internationale Gremien
Als nationalen Zentral- und Kontaktstellen beim illegalen Handel mit Arzneimittel arbeitet Swissmedic mit diversen internationalen Gremien und Arbeitsgruppen zusammen und tauscht sich regelmässig aus.