Seit Inkrafttreten des revidierten Heilmittelrechts am 1. Januar 2019 publiziert Swissmedic die zusammenfassenden Begutachtungsberichte «Swiss Public Assessment Report» (SwissPAR). In Ergänzung dazu publiziert Swissmedic als laienverständliche Kurzfassung den «Kurzbericht Arzneimittelzulassung». Bisher hiess dieser «Public Summary SwissPAR».
Der Kurzbericht Arzneimittelzulassung ändert sich inhaltlich nicht und wird die Swissmedic-Zulassungsentscheide weiterhin einem breiten Publikum nachvollziehbar transparent machen.
Die Wegleitung SwissPAR wurde diesbezüglich angepasst.
Die angepasste Wegleitung SwissPAR tritt am 1.Oktober 2024 in Kraft.