In Bezug auf die Präparate oder Präparategruppen, die aktuell nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e HMG als nichtstandardisierbare Arzneimittel eingestuft werden, wurden im Merkblatt folgende Änderungen vorgenommen:
- Im Kapitel 2. und 3.2 wurden die Präparate «Plättchenreiches Plasma» und «Plättchenreiches Fibrinogen» durch die Präparategruppe « Plättchenpräparate, zur autologen oder allogenen Anwendung» ersetzt.
- Im Kapitel 2. wurden die rechtlichen Bestimmungen für Präparate, die in der Liste nach Anhang 3 VAZV aufgeführt sind und eine rein kosmetische Zweckbestimmung haben, ergänzt.
- Im Kapitel 4. wurden Angaben zur Betriebsbewilligung für die Herstellung und den Vertrieb von nichtstandardisierbaren Arzneimittel ergänzt.
Das angepasste Merkblatt ist ab dem 01. Juli 2024 gültig.