10.01.2024
Ab sofort müssen neue Formulare für Gesuche um Verzicht auf Betriebsbewilligungen Arzneimittel verwendet werden.
Unternehmen, die auf ihre Betriebsbewilligung Arzneimittel oder TpP/GT/GVO verzichten möchten, müssen nicht nur das Formular Gesuch Betriebsbewilligung - Basisformular Arzneimittel (inkl. Blut) (I-301.AA.05-A02) oder das Formular Gesuch Betriebsbewilligung - Basisformular TpP/GT/GVO (I-301.AA.05-A18) einreichen, sondern auch das neue Formular Gesuch Betriebsbewilligung - Verzicht Betriebsbewilligung Arzneimittel (inkl. Blut) bzw. TpP/GT/GVO (I-301.AA.05-A33) sowie die verlangten Informationen und Nachweise im Zusammenhang mit den vom Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten.
Für Gesuche um Verzicht auf Betriebsbewilligungen müssen ab sofort die neuen Formulare verwendet werden.