Die Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24) sieht für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation eine Zulassung aufgrund einer Meldung nach Artikel 27 bzw. 28 vor. Gemäss Artikel 41 KPAV sind die Einzelmeldungen in der von Swissmedic vorgegebenen Form einzureichen. Swissmedic sieht hierfür die elektronische Form vor und hat zu diesem Zweck die Software HOMANT entwickelt.
Die Stoffstammdaten wurden aufgrund der periodischen Revision des Anhangs 6 KPAV (Liste HAS) aktualisiert.
Auf der Swissmedic Homepage steht eine aktualisierte Version der Stoffstammdaten für die Software HOMANT als Datenfile kostenlos zum Download zur Verfügung. Der Link zum Download und weitere Informationen unter: