Akademische Studien: Antrag auf Gebührenreduktion für klinische Versuche mit Medizinprodukten (klinische Prüfungen und Leistungsstudien)

01.07.2024

Worum geht es?

Diverse Versuche an Menschen bedürfen einer Bewilligung von Swissmedic. Pauschalgebühren für Bewilligungsverfahren können für bestimmte akademische klinische Versuche um 80% reduziert werden, eine entsprechende Gebührenreduktion kann ab sofort beantragt werden.

Um für eine Gebührenreduktion zu qualifizieren, muss der entsprechende Sponsor bestätigen, dass für die Durchführung des klinischen Versuchs, oder Teilen davon, keinerlei kommerzielle Drittmittel zur Verfügung stehen. Andere Gelder, zum Beispiel von universitären Fonds, von Stiftungen, vom schweizerischen Nationalfonds oder auch von Innosuisse sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie reiche ich für eine klinische Prüfung oder eine Leistungsstudie einen Antrag auf Gebührenreduktion ein?

Reichen Sie Ihren Antrag bestehend aus den beiden Dokumenten BW610_10_029e_FO_Application_fee_reduction und BW610_10_030d_VL_Antrag_Gebührenreduktion_Selbstdeklaration zusammen mit ihrem nächsten Bewilligungsgesuch ein. Legen Sie beide Dokumente in den Ordner ‘00.00_Swissmedic_forms’ Ihrer eDok Einreichung ab. Eine Einführung über eDoks und elektronische Einreichungen finden Sie bei Bedarf in Annex A6 von Merkblatt BW600_00_015e_MB oder von Merkblatt BW600_00_016e_MB.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie während des laufenden Versuchs neu kommerzielle Drittmittel erhalten, müssen Sie dies bei der nächsten Einreichung im Begleitbrief mitteilen.