Der Bundesrat hat am 3. April 2020 Massnahmen beschlossen, um die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zu gewährleisten, die zur Verhütung und Bekämpfung der Coronavirus (COVID-19) Erkrankung entscheidend sind. Diese und weitere Anpassungen an der entsprechenden COVID-19-Verordnung 2 treten um Mitternacht in Kraft.
Der Bundesrat will Versorgungsengpässen mit wichtigen medizinischen Gütern zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie wirksam entgegentreten
Diverse Massnahmen zur Verfügbarkeit wichtiger medizinischer Güter bei der Verhütung und Bekämpfung der Coronavirus Erkrankung (COVID-19)
03.04.2020
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic erhält die Kompetenz, im Kampf gegen das neue Coronavirus SARS-CoV-2 Ausnahmen bei der Einfuhr und Zulassung von Arzneimitteln sowie bei nicht CE-zertifizierten Medizinprodukten zu bewilligen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert.