Swissmedic weist auf das Risiko von schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch Hydroxychloroquin und Chloroquin hin

29.04.2020

Arzneimittel welche Hydroxychloroquin enthalten sind in der Schweiz zur Behandlung von gewissen Autoimmunerkrankungen sowie in der Malariaprophylaxe und -therapie zugelassen.

Es ist bekannt, dass sowohl Hydroxychloroquin wie auch Chloroquin schwere Nebenwirkungen wie Herzrhythmusstörungen verursachen können. Diese Störungen können durch die gleichzeitige Einnahme von anderen Medikamenten wie beispielsweise dem Antibiotikum Azithromycin noch verstärkt werden. Zudem können die Wirkstoffe die Leber, die Nieren oder die Nerven schädigen und zu tiefen Blutzuckerspiegeln führen.

Gemäss ersten Erkenntnissen aus der Behandlung von Patienten mit dem Coronavirus (COVID-19) können Hydroxychloroquin und Chloroquin schwere Herzrhythmusstörungen verursachen, die manchmal tödlich verlaufen, vor allem, wenn sie in höheren Dosierungen oder in Kombination mit dem Antibiotikum Azithromycin eingesetzt werden.

Beide Wirkstoffe werden zurzeit in der Behandlung von Patienten mit COVID-19 im Rahmen von klinischen Studien eingesetzt. Swissmedic macht darauf aufmerksam, dass bisher erst wenige klinische Daten vorliegen, und die Wirksamkeit dieser Wirkstoffe bei Patienten mit COVID-19 bis zum Vorliegen von positiven Ergebnissen aus grösseren klinischen Studien nicht erwiesen ist.