Klinische Versuche: Revidiertes Verordnungsrecht zum Humanforschungsgesetz

Heute treten die angepassten Verordnungen des Humanforschungsgesetz in Kraft

01.11.2024

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft. Folgende Seite informiert zum praktischen Vorgehen bei der Einreichung von Gesuchen für klinische Versuche mit Arzneimitteln bei Swissmedic vor und nach Inkrafttreten der Verordnungen zum Humanforschungsgesetz und wird laufend aktualisiert.