Implementierung neues Verordnungsrecht

Die angepassten Verordnungen des Humanforschungsgesetz treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft. Details zu den Änderungen im Verordnungsrecht haben das BAG sowie die Vollzugsbehörden am 07. Juni 2024 veröffentlicht.

Diese Seite informiert zum praktischen Vorgehen bei der Einreichung von Gesuchen für klinische Versuche mit Arzneimitteln bei Swissmedic vor und nach Inkrafttreten der Verordnungen zum Humanforschungsgesetz am 01. November 2024. Sie wird laufend aktualisiert.

Im folgenden Text werden ausschliesslich Bestimmungen aus der vom Bundesrat am 7. Juni 2024 teilrevidierten Verordnung vom 20. September 2013 über klinische Versuche mit Ausnahme klinischer Versuche mit Medizinprodukten (Verordnung über klinische Versuche, KlinV; SR 810.305) zitiert. Mit «altrechtlich» werden im folgenden Text Bestimmungen der KlinV bezeichnet, wie bis zum Inkrafttreten der Teilrevision am 1. November 2024 in Kraft bzw. anwendbar.

Letzte Änderung 12.09.2024

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