Sicherheitsaspekte bei klinischen Versuchen

Die Prüfperson muss schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, die bei der Durchführung eines klinischen Versuchs mit Arzneimitteln auftreten, dem Sponsor innerhalb von 24 Stunden melden, auch wenn kein direkter Zusammenhang mit der Behandlung besteht (Art. 40 Abs. 1 KlinV, SR 810.305).

Jeder Verdacht auf eine unerwartete schwerwiegende Arzneimittelwirkung (suspected unexpected serious adverse reaction, SUSAR) ist dem Institut vom Sponsor innerhalb der in Artikel 41 KlinV festgelegten Fristen zu melden. N.B. In diesen Fällen müssen ALLE drei Kriterien zutreffen (schwerwiegend + Kausalzusammenhang + unerwartet). Nur SUSARs, die in Schweizer Prüfzentren auftreten, sind Swissmedic unverzüglich zu melden. Bei klinischen Versuchen, die auch im Ausland nach dem gleichen Protokoll durchgeführt werden, sind die im Ausland auftretenden Ereignisse oder unerwünschten Wirkungen im jährlichen Sicherheitsbericht aufzuführen.

Der Sponsor ist ausserdem verpflichtet, Swissmedic einmal jährlich eine Liste mit allen unerwünschten Wirkungen und SUSARs sowie einen Bericht zur Sicherheit der Versuchspersonen einzureichen, zusammen mit einer Neubewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses. Weitere Informationen sind in den unten aufgeführten Anleitungen zu finden.

Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Bestimmungen zur Transparenz treten am 1. März 2025 in Kraft.

Am 16. September 2024 hat Swissmedic in der Rubrik «Implementierung neues Verordnungsrecht» praktischen Anleitungen für Gesuchsteller zur Verfügung gestellt.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/clinical-trials/klinische-versuche-mit-arzneimitteln/sicherheitsaspekte-bei-klinischen-versuchen.html