Geltende Gesetze und Richtlinien

Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die geänderten Verordnungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Transparenzbestimmungen, welche am 1. März 2025 in Kraft getreten sind.

Am 16. September 2024 hat Swissmedic in der Rubrik «Implementierung neues Verordnungsrecht» praktischen Anleitungen für Gesuchsteller zur Verfügung gestellt.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/clinical-trials/klinische-versuche-mit-arzneimitteln/geltende-gesetze-und-richtlinien.html