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Ausschließlich für klinische Versuche

Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Bestimmungen zur Transparenz treten am 1. März 2025 in Kraft.

Am 16. September 2024 hat Swissmedic in der Rubrik «Implementierung neues Verordnungsrecht» praktischen Anleitungen für Gesuchsteller zur Verfügung gestellt.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/clinical-trials/klinische-versuche-mit-arzneimitteln/kontakt.html