Ab 28.01.2022 gelten neue Versionen der Gesuchsformulare für Betriebsbewilligung

28.01.2022

Auf Grund der vorgezogenen Regulierungsrevision Tierarzneimittelrecht und der Aufnahme der Gültigkeit der GDP (Good Distribution Practice) für Tierarzneimittel und Wirkstoffe im Anhang 4 in der Arzneimittelbewilligungsverordnung (ABMV; SR 812.212.1) wurden die Gesuchsformulare für Betriebsbewilligungen angepasst. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten können neu in Tierarzneimittel und Humanarzneimittel unterschieden werden und für GDP Tätigkeiten können Wirkstoffen und Zwischenprodukten ausgewählt werden.

Des Weiteren sind neue Felder für die Angabe der Organisation Management Service Identifier (OMS-IDs) der EMA (European Medicines Agency), die auf Grund der Änderungen der europäischen Tierarzneimittelverordnung (Regulations 2019/6 and 2021/16, Article 9(h)) notwendig wurden, in den Formularen zu finden (siehe hier).

Die neuen Versionen der Formulare müssen unbedingt ab 28.01.2022 für die Einreichung der Gesuche verwendet werden.