Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024

16.09.2024

Swissmedic publiziert Anleitungen zum Vorgehen bei der Einreichung von Gesuchen

Die Vollzugsbehörden haben am 16. September 2024 Informationen für Gesuchstellende zum praktischen Vorgehen während des Übergangs zum revidierten Verordnungsrecht publiziert.

Aktualisierte Anleitungen und Vorlagen sind auf den Webseiten von swissethics und Swissmedic verfügbar.