Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Heilmittelgesetzrevision entschieden, die Selbstmedikation zu erleichtern und die Fachkompetenz der Abgabestellen für Arzneimittel (Drogerien, Apotheken) besser zu nutzen.
Die rechtlichen Vorgaben erfordern eine Evaluation und Neuzuteilung aller Arzneimittel der heutigen Abgabekategorie C sowie gewisser Arzneimittel der Abgabekategorie D: Die Abgabekategorie C (Apothekenpflicht) gibt es in Zukunft nicht mehr.
Das bedeutet, dass Drogerien nach Abschluss der Umteilung alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel abgeben können. Überprüft wird weiter, welche Arzneimittel der Abgabekategorie D auch ohne Fachberatung abgegeben werden können. Diese Arzneimittel sollen in die Abgabekategorie E (Verkauf in allen Geschäften) umgeteilt werden
Die Evaluation erfolgt nach definierten wissenschaftlichen Kriterien und unter Einbezug von externen Fachexperten, welche gleichzeitig alle Abgabestellen vertreten. Ziel ist es, den politischen Auftrag zu erfüllen, ohne die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gefährden. Im Vordergrund stehen hier der Aspekt des Medikamentenmissbrauchs und die möglichen Wechselwirkungen von nicht verschreibungspflichtigen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Letzte Änderung 30.06.2018