In den vergangenen Monaten wurden die bisher von der Swissmedic publizierten Listen der Anhänge 6, 9 und 10 der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung und das Meldeverfahren von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung, KPAV; SR 812.212.24) unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik überprüft und aufgrund der gesammelten Meldungen entsprechend angepasst.
Nach Abschluss der Experten- sowie der Ämterkonsultation hat der Swissmedic Institutsrat in seiner Sitzung vom 21. April 2023 die Änderung der Anhänge 6, 9 und 10 der KPAV auf den 1. Juli 2023 beschlossen.
Folgende Anhänge der KPAV wurden überarbeitet:
- Anhang 6: Liste HAS
- Anhang 9: Liste der Standardwerke
- Anhang 10: Liste TAS