Swissmedic fordert alle Beteiligten der Impfkampagne und andere medizinische Fachpersonen um die direkte Mithilfe bei der Überwachung der Impfstoffe auf, damit etwaige Sicherheitsprobleme zeitnah erkannt und entsprechende Gegenmassnahmen eingeleitet werden können.
Zum Melden von Nebenwirkungen sollten sich medizinische Fachpersonen jetzt für das Online-Meldetool ElViS anmelden
28.12.2020
In Kürze wird in der Schweiz die Impfkampagne beginnen, mit der die weitere Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung verlangsamt und so auch die Zahl der schwerwiegenden und tödlichen Verläufe dieser Erkrankung reduziert werden soll. Die dabei eingesetzten Impfstoffe unterscheiden sich in ihrer Struktur und den Wirkmechanismen deutlich von den meisten anderen Impfstoffen, die zur Vorbeugung von Erkrankungen wie z. B. Masern, Hepatitis B oder Influenza eingesetzt werden.
Impfstoffe müssen umfangreiche Untersuchungen mit mehreren Tausend Probanden durchlaufen, bevor sie von Swissmedic für die Anwendung zugelassen werden. Durch diesen Zulassungsprozess wird gewährleistet, dass sie wirksam, qualitativ hochwertig und sicher sind. Trotz aller Sorgfalt können vor allem sehr seltene Nebenwirkungen und Nebenwirkungen bei bestimmten Patientengruppen vor der Zulassung nicht immer sicher festgestellt werden. Die Impfstoffe werden daher auch nach Ihrer Einführung kontinuierlich hinsichtlich ihrer Sicherheit überwacht. Dies gilt für die COVID-19 Impfstoffe in gleicher Weise wie für andere neu zugelassene Arzneimittel. Das Besondere an der aktuellen Situation ist, dass im Rahmen der Impfkampagne in einem sehr kurzen Zeitraum sehr vielen Menschen die neuen Impfstoffe verabreicht werden. Ein Grossteil dieser «Impflinge» ist zudem mit Vorerkrankungen belastet, die das Auftreten von Nebenwirkungen begünstigen können.
Hinweise für medizinische Fachpersonen
Bitte melden Sie Swissmedic zeitnah, wenn sie Nebenwirkungen oder Verdachtsfälle von Nebenwirkungen der COVID-19 Impfstoffe beobachten. Dies gilt vor allem für schwerwiegende oder bisher nicht bekannte unerwünschte Wirkungen, die nach Art.59 Heilmittelgesetz auch einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegen.
Nutzen Sie dafür das Online Tool ElViS (Elektronisches Vigilance-Meldesystem). Vor der ersten Nutzung des Tools ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die einige Minuten Zeit kostet und zwei Codes beinhaltet, die Ihnen per Mail bzw. per SMS zugesendet werden. Danach können Meldungen erfasst und nach Eingabe der erforderlichen medizinischen Angaben auf Knopfdruck versendet werden. Ergänzende Unterlagen z. B. Laborberichte oder Spitalaustrittsberichte können unkompliziert elektronisch beifügt werden. ElViS garantiert die sichere Übertragung der sensiblen medizinischen Daten und ermöglicht die zeitnahe Bewertung durch Swissmedic und die regionalen Pharmakovigilance Zentren. Swissmedic empfiehlt allen medizinischen Fachpersonen, sich bereits jetzt für ElViS zu registrieren:
Hinweise für geimpfte Personen / Patienten
Wenn Sie nach einer Impfung Hinweise oder Symptome bemerken, die eine Nebenwirkung sein könnten, wenden Sie sich in erster Linie an diejenige Stelle, die geimpft hat, oder an Ihren behandelnden Arzt. Dieser verfügt über die erforderliche Fachinformation zum Impfstoff und kann, nach einer ersten Untersuchung entscheiden, ob es sich um eine Nebenwirkung oder eher um Beschwerden anderer Ursache handelt und kann entsprechende Massnahmen einleiten.