Gebührenreduktion für nicht kommerziell finanzierte klinische Versuche

01.07.2024

Swissmedic reduziert per 1. Juli 2024 die Gebühren für die Bearbeitung von Gesuchen bei nicht kommerziell finanzierten klinischen Versuchen um 80 Prozent. Damit leistet die Heilmittelbehörde einen wichtigen Beitrag zum Forschungsstandort Schweiz. Unverändert bleiben die Qualität und die Methodik der Begutachtung von Einreichungen durch Swissmedic.

Swissmedic kommt Forderungen aus dem Parlament und dem Bundesrat nach. Sie wollen die nicht-kommerzielle Forschung durch Senkung der Gebühren fördern. Davon sollen unabhängig Forschende profitieren. Es handelt sich primär um universitäre Einrichtungen, nicht-universitäre Kliniken oder andere primär nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen. Die Gebührenreduktion wird auf der Basis eines überwiegenden öffentlichen Interessens (Art. 12 Geb-V-Swissmedic) eingeführt (Artikel 12 der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren).

Forschende können bei Swissmedic mit einem entsprechenden Formular einen Antrag auf Gebührenreduktion stellen.