Access Consortium

Swissmedic ist Teil des Access Consortium, dem neben Swissmedic folgende Arzneimittelbehörden angehören:

Das Access Consortium ist eine Gemeinschaftsinitiative von gleichgesinnten, mittelgrossen Regulierungsbehörden. Beteiligte sind die australische Therapeutic Goods Administration (TGA), Health Canada (HC), die Health Sciences Authority (HSA) von Singapur, das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und die Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) des Vereinigten Königreiches1. Die einzelnen Regulierungsbehörden haben sehr ähnliche Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere ein wachsendes Arbeitsvolumen und zunehmend komplexe Fälle bei regulierten Heilmitteln, weshalb ihre Ressourcen unter Druck geraten. Der Zweck des Konsortiums besteht darin, Synergien zu nutzen, Wissen unter den Regulierungsbehörden auszutauschen und damit die Regulierungssysteme effizienter zu gestalten.

Das Access Consortium besteht aus mehreren Arbeitsgruppen mit verschiedenen Zielen und Projekten, die zur Bewältigung der Herausforderungen der Regulierungsbehörden beitragen. Dazu gehört insbesondere ein rascher Zugang zu sicheren Heilmitteln trotz beschränkter Ressourcen. Die Arbeitsgruppen stützen sich als Grundlage für ihre Arbeit auf ein Netzwerk von bilateralen Vereinbarungen (Confidentiality Agreements und Memoranda of Understanding).

Das Consortium prüft zudem Möglichkeiten für Projekte zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit insbesondere in folgenden Bereichen2:

  • Überwachung von Herstellbetrieben für Heilmittel 
  • Überwachung der Heilmittelsicherheit 
  • Begutachtungsberichte zu Arzneimitteln 
  • Entwicklung technischer Richtlinien und regulatorischer Standards 
  • Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnologie

Access Strategischer Plan 2021-2024
Die Leiterinnen und Leiter der Arzneimittelbehörden des Access Consortium (Heads of Agencies) möchten Ihnen den Access Strategic Plan für den Zeitraum 2021-2024 vorstellen.

Dieser Plan wird uns auf unserem Weg hin zu noch effizienteren nationalen Zulassungssystemen leiten, wobei Synergien zwischen den Zulassungsbehörden weiter optimiert und Doppelspurigkeiten für die gesuchstellenden Unternehmen vermieden werden sollen.

1Die MHRA wird nach einer Phase als Beobachter die Zusammenarbeit mit den Partnern des Consortiums als vollwertiges Mitglied offiziell am 1. Januar 2021 beginnen.

2Der Austausch vertraulicher Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der bestehenden Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der einzelnen Behörden zum Austausch solcher Informationen mit Partnerbehörden.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/ueber-uns/internationale-zusammenarbeit/multilaterale-zusammenarbeit-mit-internationalen-organisationen-/access-consortium.html