Einsatz von Titandioxid in Arzneimitteln

Der Arzneimittelhilfsstoff Titandioxid bleibt in der Schweiz bis auf Weiteres zulässig

01.01.2022

Im Oktober 2021 stimmten die EU- Mitgliedstaaten dem Antrag der Europäischen Kommission zu, Titandioxid in allen Lebensmitteln in der Europäischen Union (EU) zu verbieten (FAQ Europäische Kommission zu Titandioxid). Dieses Verbot wird in der EU voraussichtlich Anfang 2022 mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten in Kraft treten. Analog ist auch in der Schweiz ein Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln vorgesehen (siehe Q&A des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Welche Massnahmen ergreift das BLV nun?).

Im Gegensatz zur Regelung für Lebensmittel ist Titandioxid als Arzneimittelhilfsstoff in der EU weiterhin zulässig; dies auf der Grundlage der im September 2021 veröffentlichten Analyse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln. Die Europäischen Kommission sieht jedoch vor, die Situation zum Einsatz von Titandioxid in Arzneimitteln in 3 Jahren erneut zu prüfen.

Swissmedic nimmt die Analyse der EMA zur Kenntnis und erachtet ein international abgestimmtes Vorgehen als zweckmässig. Der Einsatz von Titandioxid in Arzneimitteln in der Schweiz soll daher ebenfalls weiterhin zulässig sein. Swissmedic wird die internationalen Evaluationen eng verfolgen und die Situation laufend neu beurteilen.